Ruben Heinzelmann – Finanzen für Unternehmer
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Ruben HeinzelmannDein Ansprechpartner aus Gechingen
Thema: Krankentagegeld

Angestellte bekommen bei Krankheit weiter Gehalt. Und du?

Als Selbstständiger gibt es keine Lohnfortzahlung. Ohne Vorsorge fehlt dein Einkommen ab dem ersten Krankheitstag. Hier erfährst du, wie Krankentagegeld funktioniert und worauf du achten solltest.

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Kurz gesagt

Krankentagegeld zahlt Selbstständigen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Betrag pro Tag. Du wählst, ab welchem Tag die Zahlung beginnt (Karenzzeit). Je später sie beginnt, desto niedriger ist meist der Beitrag – die Zeit davor müssen Rücklagen überbrücken.

Wie Krankentagegeld funktioniert

Bist du krankgeschrieben, zahlt die Versicherung nach Ablauf der Karenzzeit für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit den vereinbarten Betrag. Die Höhe orientiert sich an deinem Nettoeinkommen und darf es nicht übersteigen.

Krankentagegeld ist für vorübergehende Ausfälle gedacht. Wird aus der Krankheit eine dauerhafte Berufsunfähigkeit, endet die Zahlung in der Regel. Deshalb sollten Krankentagegeld und eine Berufsunfähigkeitsabsicherung aufeinander abgestimmt sein. Mehr dazu unter Arbeitskraft absichern.

Gesetzlich oder privat versichert?

Freiwillig gesetzlich versichert: Selbstständige können in der Regel per Wahlerklärung einen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche wählen. Zusätzlich bieten viele Krankenkassen Wahltarife mit früherem Beginn an. Ergänzend kommt eine private Krankentagegeldversicherung infrage.

Privat versichert: Hier vereinbarst du das Krankentagegeld direkt im Vertrag oder als eigenen Tarif, inklusive Karenzzeit und Höhe.

Die richtige Karenzzeit wählen

Übliche Karenzzeiten sind zum Beispiel der 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag. Die Wahl hängt davon ab, wie lange du einen Ausfall aus eigenen Rücklagen überbrücken kannst. Eine einfache Regel: Je größer dein Puffer, desto später darf die Zahlung beginnen.

Was Krankentagegeld nicht abdeckt

Krankentagegeld ersetzt dein persönliches Einkommen. Die Fixkosten deines Betriebs – Miete, Löhne, Leasing – deckt es nicht. Dafür brauchst du Rücklagen oder eine eigene Absicherung der Betriebskosten. Siehe Rücklagen für Unternehmer.

Prüfe außerdem regelmäßig, ob die Höhe noch zu deinem Einkommen passt. Ist sie zu niedrig, reicht das Geld nicht. Ist sie zu hoch, zahlst du Beiträge für eine Leistung, die du nicht in voller Höhe bekommst. Die fachliche Beratung erfolgt gemeinsam mit meinem zertifizierten Finanzberater.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Ab wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse Selbstständigen Krankengeld?

Nur wenn du es gewählt hast. Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige können per Wahlerklärung einen Anspruch ab der 7. Woche wählen und zahlen dafür den allgemeinen Beitragssatz. Ohne Wahlerklärung gibt es in der Regel kein Krankengeld.

Wie hoch darf das Krankentagegeld sein?

Es orientiert sich an deinem Nettoeinkommen und darf es nicht übersteigen. Ändert sich dein Einkommen deutlich, solltest du die Höhe anpassen.

Was ist eine Karenzzeit?

Die Karenzzeit ist der Zeitraum ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Krankentagegeld gezahlt wird. Je länger sie ist, desto niedriger ist in der Regel der Beitrag.

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Kurz erklärt

Selbstständige haben keine Lohnfortzahlung. Krankentagegeld zahlt ihnen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit nach einer gewählten Karenzzeit einen festen Betrag pro Tag, orientiert am Nettoeinkommen. Freiwillig gesetzlich Versicherte können per Wahlerklärung Krankengeld ab der 7. Woche wählen. Ruben Heinzelmann aus Gechingen hilft, Krankentagegeld, Berufsunfähigkeitsabsicherung und Rücklagen aufeinander abzustimmen.