Ruben Heinzelmann – Finanzen für Unternehmer
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Ruben HeinzelmannDein Ansprechpartner aus Gechingen
Thema: Betriebsausfall

Der Schaden ist versichert. Aber wer zahlt, solange der Betrieb steht?

Nach einem Brand oder Wasserschaden ist der Ofen schnell ersetzt. Teuer wird die Zeit danach: Miete, Löhne und Kredite laufen weiter, während kein Umsatz reinkommt. Genau dafür gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung.

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Kurz gesagt

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt laufende Kosten und entgangenen Gewinn, wenn dein Betrieb nach einem versicherten Sachschaden – etwa Feuer, Leitungswasser oder Sturm – stillsteht. Wichtig sind die Haftzeit, also wie lange gezahlt wird, und dass die Versicherungssumme zu deinem heutigen Umsatz passt.

Sachschaden und Ertragsausfall sind zwei Paar Schuhe

Eine Inhalts- oder Gebäudeversicherung ersetzt das, was kaputtgeht: Maschinen, Ware, Einrichtung. Sie ersetzt nicht, was dir in der Zwischenzeit entgeht. Genau diese Lücke schließt die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Sie zahlt in der Regel:

  • fortlaufende Kosten wie Löhne, Miete, Leasing und Zinsen,
  • den entgangenen Gewinn,
  • je nach Vertrag Mehrkosten, etwa für eine Ausweichwerkstatt.

Klein oder groß? Und wie lange?

Für kleinere Betriebe ist die Betriebsunterbrechung oft als Baustein in der Inhaltsversicherung enthalten oder kann dort ergänzt werden. Größere Betriebe sichern sie häufig separat ab.

Entscheidend ist die Haftzeit: der Zeitraum, für den gezahlt wird, oft 12 Monate. Überlege, wie lange es bei dir wirklich dauern würde – Gutachter, Handwerker, Lieferzeiten für Maschinen. Und: Die Versicherungssumme sollte zu deinem heutigen Umsatz passen, nicht zu dem von vor fünf Jahren.

Was oft nicht versichert ist

Die klassische Betriebsunterbrechung setzt einen versicherten Sachschaden voraus. Ein Umsatzrückgang ohne Schaden – etwa weil Kunden wegbleiben – ist in der Regel nicht abgedeckt. Auch dein eigener Ausfall durch Krankheit ist ein anderes Thema. Dafür gibt es eigene Lösungen, siehe Arbeitskraft absichern.

Achtung bei der Abkürzung: „BU“ steht in der Versicherungswelt sowohl für Betriebsunterbrechung als auch für Berufsunfähigkeit. Frag im Zweifel nach, was gemeint ist.

Notfallplan: die ersten 48 Stunden

Unabhängig von jeder Versicherung hilft ein einfacher Notfallplan: Wer wird zuerst angerufen? Wo liegen Verträge und Zugänge? Welche Kunden müssen informiert werden? Gibt es eine Ausweichlösung? Ein Notfallordner mit diesen Infos spart im Ernstfall wertvolle Zeit.

FAQ

Häufige Fragen zum Thema

Brauche ich als kleiner Betrieb eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Gerade kleine Betriebe trifft ein Stillstand hart, weil Rücklagen oft knapp sind. Ob ein eigener Vertrag oder ein Baustein in der Inhaltsversicherung reicht, hängt von deinen Fixkosten und deinem Umsatz ab. Das prüfen wir gemeinsam mit meinem zertifizierten Finanzberater.

Zahlt die Betriebsunterbrechung auch, wenn ich krank bin?

In der Regel nein. Die klassische Betriebsunterbrechung setzt einen Sachschaden voraus. Für den Ausfall des Inhabers gibt es eigene Lösungen, etwa eine Absicherung der Praxis- oder Betriebskosten bei Krankheit.

Was ist die Haftzeit?

Die Haftzeit ist der Zeitraum nach einem Schaden, für den die Versicherung Ertragsausfall und Kosten ersetzt. Ist sie zu kurz gewählt, endet die Zahlung, bevor der Betrieb wieder normal läuft.

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Kurz erklärt

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn, wenn ein Betrieb nach einem versicherten Sachschaden wie Feuer oder Leitungswasser stillsteht. Wichtig sind eine ausreichende Haftzeit und eine Versicherungssumme, die zum aktuellen Umsatz passt. Ruben Heinzelmann aus Gechingen hilft Inhabern in den Landkreisen Calw und Böblingen, ihre betriebliche Absicherung im Blick zu behalten.